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Immobilienbewertung · Nutzungsdauer

Restnutzungsdauergutachten für Immobilien

Ein Restnutzungsdauergutachten untersucht, wie lange ein Gebäude unter Berücksichtigung seiner individuellen baulichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten voraussichtlich noch seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Die Beurteilung erfolgt objektbezogen und darf sich nicht auf eine rein schematische Modellberechnung beschränken.

Wann kann ein Restnutzungsdauergutachten sinnvoll sein?

Eine Untersuchung kommt insbesondere bei vermieteten oder betrieblich genutzten Bestandsgebäuden in Betracht, wenn konkrete objektspezifische Umstände auf eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer hindeuten. Vor der Beauftragung sollte mit der steuerlichen Beratung geklärt werden, für welchen Stichtag und welchen steuerlichen Sachverhalt der Nachweis benötigt wird.

Ältere Bestandsgebäude

Gebäude mit fortgeschrittenem Alter und erkennbarem Instandsetzungsbedarf.

Bauliche Einschränkungen

Schäden, konstruktive Besonderheiten oder eingeschränkte Anpassungsfähigkeit.

Unterlassene Instandhaltung

Objektbezogene Auswirkungen eines erheblichen Instandhaltungsstaus.

Wirtschaftliche Überalterung

Nutzung, Ausstattung oder Grundriss entsprechen nur eingeschränkt den Anforderungen.

Welche Faktoren werden untersucht?

PrüfbereichBeispiele
Baujahr und KonstruktionGebäudeart, Tragstruktur, verwendete Baustoffe und konstruktive Besonderheiten
Baulicher ZustandAbnutzung, Schäden, Mängel, Feuchte sowie Zustand wesentlicher Bauteile
Instandhaltung und ModernisierungDurchgeführte Maßnahmen, Modernisierungsgrad und unterlassene Instandhaltung
NutzbarkeitGrundriss, Ausstattung, Anpassungsfähigkeit und aktuelle Zweckbestimmung
Wirtschaftliche EinflüsseObjektbezogene Einschränkungen der weiteren wirtschaftlichen Nutzung

Wie läuft die Begutachtung ab?

  1. 1
    Fragestellung und Stichtag klären

    Steuerlicher Anlass und benötigter Bewertungsstichtag werden vorab eindeutig beschrieben.

  2. 2
    Unterlagen prüfen

    Gebäudedaten, Modernisierungen, Schäden und bisherige Instandhaltungen werden nachvollzogen.

  3. 3
    Ortstermin durchführen

    Zugängliche Bauteile und die tatsächliche Nutzungssituation werden untersucht und dokumentiert.

  4. 4
    Einzelfall sachverständig würdigen

    Modellansätze werden mit den konkreten technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten abgeglichen.

  5. 5
    Gutachten erstellen

    Grundlagen, Feststellungen, Herleitung, Ergebnis und Grenzen der Aussage werden schriftlich dargestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Grundbuchauszug und Objektanschrift
  • Baujahr, Baupläne, Baubeschreibung und Flächenangaben
  • Kaufvertrag sowie Angaben zum Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt
  • Aufstellung und Nachweise durchgeführter Modernisierungen
  • Informationen zu Schäden, Mängeln und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Vorhandene Gutachten, Energieausweis und aussagekräftige Fotos
  • Von der steuerlichen Beratung benannter Bewertungsstichtag

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, wird vor der Beauftragung abgestimmt. Fehlende Unterlagen können Umfang und Aussagekraft der Untersuchung begrenzen.

Was erhält der Auftraggeber?

Der Auftraggeber erhält ein schriftliches Gutachten mit Objektbeschreibung, Datengrundlagen, Dokumentation des Ortstermins, Darstellung der maßgeblichen Einflussfaktoren, nachvollziehbarer Herleitung der eingeschätzten Restnutzungsdauer sowie klaren Hinweisen zu Annahmen und Grenzen. Der konkrete Lieferumfang wird im Angebot festgelegt.

Kostenfaktoren

Die Kosten hängen unter anderem von Gebäudeart und -größe, Unterlagenlage, Anzahl der Nutzungseinheiten, Komplexität der Konstruktion, erforderlichem Ortstermin, Bewertungsstichtag und gewünschtem Dokumentationsumfang ab. Nach Sichtung der Eckdaten erhalten Sie ein auf den Einzelfall abgestimmtes Angebot.

Fachliche und rechtliche Abgrenzung

§ 7 Absatz 4 Satz 2 EStG ermöglicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Berücksichtigung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs muss die verbleibende Nutzungsdauer mit einer im Einzelfall geeigneten sachverständigen Methode nachvollziehbar geschätzt werden. Ein schlichter Verweis auf eine modellhaft berechnete Restnutzungsdauer genügt nicht ohne sachverständige Würdigung der konkreten Objektgegebenheiten.

Die technische Begutachtung ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Ob, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum sich steuerliche Auswirkungen ergeben, ist mit einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt zu klären. Die abschließende Würdigung obliegt der Finanzverwaltung beziehungsweise im Streitfall den Finanzgerichten.

Häufige Fragen

Reicht eine Berechnung nach ImmoWertV allein aus?

Nein. Modellansätze können Bestandteil der Herleitung sein, müssen jedoch sachverständig auf die individuellen Gegebenheiten des Gebäudes bezogen und plausibilisiert werden.

Ist ein Ortstermin erforderlich?

In der Regel ist ein Ortstermin sinnvoll, weil Zustand, Nutzung, Schäden und Modernisierungsgrad objektbezogen beurteilt werden müssen. Ob eine belastbare Bearbeitung möglich ist, wird vorab geprüft.

Wird das Gutachten vom Finanzamt garantiert anerkannt?

Nein. Ein Gutachten liefert eine fachliche Begründung, kann aber die Entscheidung der Finanzverwaltung nicht vorwegnehmen oder garantieren.

Kann vorab geprüft werden, ob ein Gutachten sinnvoll ist?

Ja. Anhand der wichtigsten Objektangaben und vorhandenen Unterlagen kann zunächst eingeordnet werden, ob konkrete objektspezifische Anhaltspunkte für eine vertiefte Untersuchung bestehen.

Fachliche Grundlagen und Quellen

Fachlich verantwortlich

Dipl.-Ing. (FH) Arch. Marc Cirsovius · Eingetragener Architekt, Architektenkammer Niedersachsen, Eintragungsnummer 19.872 · 30 Jahre Berufserfahrung

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