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Immobilienkauf · Bausubstanz · Investitionsbedarf

Hauskaufberatung durch einen Bausachverständigen

Bei einer Hauskaufberatung wird eine Immobilie vor dem Erwerb gemeinsam besichtigt. Zugängliche Bauteile, erkennbare Schäden, Modernisierungsstand und absehbarer Instandsetzungsbedarf werden fachlich eingeordnet, damit Kaufinteressenten ihre Entscheidung auf eine bessere technische Grundlage stellen können.

Wann ist eine Hauskaufberatung sinnvoll?

Besonders bei älteren Gebäuden, unklarer Modernisierungshistorie oder bereits sichtbaren Auffälligkeiten kann eine fachkundige Begehung vor einer weitreichenden Kaufentscheidung helfen.

Vor dem Kaufangebot

Um erkennbare technische Risiken und möglichen Investitionsbedarf frühzeitig zu berücksichtigen.

Vor dem Notartermin

Wenn Zustand, Umbauten oder Angaben aus dem Exposé technisch eingeordnet werden sollen.

Bei Alt- und Bestandsbauten

Zur Einschätzung typischer altersbedingter Schwachstellen und des Modernisierungsstands.

Bei sichtbaren Auffälligkeiten

Zum Beispiel bei Rissen, Feuchte, Geruch, Verformungen oder ungeklärten Sanierungsmaßnahmen.

Was wird untersucht?

PrüfbereichTypische Inhalte
GebäudehülleDach, Fassade, Fenster, Außentüren, Balkone und erkennbare Anschlüsse
InnenräumeOberflächen, erkennbare Risse, Feuchteanzeichen, Gerüche, Böden und Ausbauzustand
Keller und SockelZugängliche Abdichtungsbereiche, Feuchteanzeichen, Belüftung und sichtbare Konstruktion
HaustechnikAlter und äußerlich erkennbarer Zustand der zugänglichen Anlagen; keine vollständige Fachprüfung einzelner Gewerke
Unterlagen und PlausibilitätBaujahr, Flächen, erkennbare Umbauten, Modernisierungsangaben und vorhandene Dokumentation
InvestitionsbedarfZeitlich absehbare Instandsetzungen und Modernisierungen, soweit bei der Begehung erkennbar

Wie läuft die Begutachtung ab?

  1. 1
    Objektangaben übermitteln

    Sie senden Exposé, Anschrift, Baujahr, Terminrahmen und Ihre wichtigsten Fragen.

  2. 2
    Leistungsumfang abstimmen

    Wir klären, welche Gebäudeteile zugänglich sind und ob besondere Fragestellungen berücksichtigt werden sollen.

  3. 3
    Gemeinsam besichtigen

    Das Gebäude wird systematisch begangen; erkennbare Auffälligkeiten und Zusammenhänge werden unmittelbar erläutert.

  4. 4
    Risiken einordnen

    Dringlichkeit, weiterer Prüfbedarf sowie absehbare Instandsetzungs- und Modernisierungsthemen werden priorisiert.

  5. 5
    Ergebnis festhalten

    Je nach Vereinbarung erhalten Sie eine mündliche Zusammenfassung, ein Kurzprotokoll oder eine ausführlichere Stellungnahme.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Verkaufsexposé und Objektanschrift
  • Grundrisse, Schnitte und Wohnflächenangaben
  • Baujahr und bekannte Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen
  • Energieausweis und Angaben zu Heizung oder Anlagentechnik
  • Bekannte Schäden, frühere Gutachten und Reparaturnachweise
  • Bei Eigentumswohnungen: relevante Unterlagen der Gemeinschaft, soweit verfügbar

Fehlende Unterlagen schließen eine erste Prüfung nicht grundsätzlich aus. Welche Angaben im konkreten Fall erforderlich sind, wird vor der Beauftragung abgestimmt.

Was erhält der Auftraggeber?

  • Systematische Begehung der zugänglichen Gebäudebereiche
  • Verständliche Erläuterung sichtbarer Auffälligkeiten
  • Priorisierung von erkennbarem Untersuchungs- und Handlungsbedarf
  • Einordnung des absehbaren Instandsetzungsbedarfs
  • Hinweise auf notwendige Spezial- oder Zusatzprüfungen
  • Vereinbarte mündliche oder schriftliche Ergebnisdarstellung

Untersuchungstiefe und Form der Dokumentation werden im Angebot festgelegt. So ist vor Beginn klar, ob eine mündliche Einschätzung, eine Kurzstellungnahme oder ein ausführliches Gutachten geschuldet ist.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

Eine seriöse Kosteneinschätzung ist erst möglich, wenn Objekt, Fragestellung und gewünschter Leistungsumfang bekannt sind. Wesentliche Kostenfaktoren sind:

  • Gebäudeart, Größe, Alter und Anzahl der Nutzungseinheiten
  • Umfang und Zugänglichkeit von Grundstück, Dach, Keller und Nebenanlagen
  • Gewünschte Messungen oder vertiefende Untersuchungen
  • Qualität und Umfang der verfügbaren Objektunterlagen
  • Mündliche Beratung, Kurzprotokoll oder ausführlicher Bericht
  • Entfernung des Objekts und zeitliche Dringlichkeit

Nach einer kurzen Vorprüfung erhalten Sie ein auf den konkreten Sachverhalt abgestimmtes Angebot.

Fachliche und rechtliche Abgrenzung

Die Hauskaufberatung ist grundsätzlich eine stichtagsbezogene Untersuchung der zugänglichen Bereiche. Verdeckte Konstruktionen, Leitungen, Anlagen und nicht zugängliche Räume können ohne besondere Prüfungen nicht abschließend beurteilt werden. Angaben zu Grundstücksrecht, Kaufvertrag, Baulasten, Altlasten, Finanzierung oder steuerlichen Folgen benötigen die jeweils zuständigen Fachstellen.

Leistungen werden nur übernommen, wenn die Fragestellung fachlich abgedeckt werden kann. Rechtliche, steuerliche oder versicherungsvertragliche Bewertungen sind nicht Bestandteil der technischen Begutachtung.

Häufige Fragen

Sollte der Verkäufer bei der Begehung anwesend sein?

Eine anwesende und auskunftsfähige Person ist hilfreich, insbesondere für Zugang, Haustechnik und Fragen zur Modernisierungshistorie. Die Beratung bleibt auf die Interessen des Auftraggebers ausgerichtet.

Wird bei der Kaufberatung auch der Immobilienwert ermittelt?

Nicht automatisch. Die technische Kaufberatung beurteilt Zustand und erkennbare Risiken. Eine Markt- oder Verkehrswertermittlung ist eine gesonderte Leistung mit anderen Grundlagen.

Kann der Sanierungsbedarf beziffert werden?

Eine erste Größenordnung kann vereinbart werden, sofern Maßnahmen und zugrunde gelegte Qualitäten hinreichend bestimmbar sind. Eine belastbare Kostenplanung benötigt häufig weitere Untersuchungen und Planungsleistungen.

Kann jede verborgene Schwachstelle erkannt werden?

Nein. Ohne Bauteilöffnungen oder spezielle Untersuchungen bleiben verdeckte Mängel möglich. Auf auffällige Indizien und weiterführenden Prüfbedarf wird hingewiesen.

Fachliche Grundlagen

Maßgeblich sind die konkrete Aufgabenstellung, die vereinbarte Beschaffenheit und die für das untersuchte Bauteil einschlägigen technischen Regeln. Je nach Einzelfall werden insbesondere folgende Grundlagen berücksichtigt:

  • Vorhandene Bau-, Flächen- und Modernisierungsunterlagen des Kaufobjekts
  • Objektbezogene Sichtprüfung und vereinbarte orientierende Messungen
  • Für Bauart und Baualter typische Konstruktionen und Schadensrisiken
  • Einschlägige technische Regeln für die konkret untersuchten Bauteile

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Fachlich verantwortlich

Dipl.-Ing. (FH) Arch. Marc Cirsovius · Eingetragener Architekt, Architektenkammer Niedersachsen, Eintragungsnummer 19.872 · 30 Jahre Berufserfahrung

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