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Zustand · Vorschäden · Dokumentation

Beweissicherung vor und während Baumaßnahmen

Eine bautechnische Beweissicherung dokumentiert den Zustand von Gebäuden, Bauteilen oder angrenzenden Flächen zu einem klar bestimmten Zeitpunkt. Sie hält vorhandene Risse, Schäden und Auffälligkeiten fest und erleichtert damit die spätere Abgrenzung, ob sich ein Zustand während einer Baumaßnahme verändert hat.

Wann wird eine Beweissicherung benötigt?

Eine vorsorgliche Zustandsaufnahme ist sinnvoll, wenn Erschütterungen, Erdarbeiten, Abbruch, Wasserhaltung oder schwere Baustellenverkehre auf benachbarte Gebäude und Flächen einwirken können.

Nachbarbebauung

Vor Aushub, Unterfangung, Verdichtung oder Neubau in unmittelbarer Nähe bestehender Gebäude.

Abbruch und Rückbau

Zur Dokumentation angrenzender Bauteile, Verkehrsflächen und empfindlicher Oberflächen vor Arbeitsbeginn.

Straßen- und Leitungsbau

Bei möglichen Einwirkungen durch Baugruben, Erschütterungen, Verkehr oder Veränderungen des Untergrunds.

Laufende Baumaßnahmen

Für Zwischenaufnahmen, wenn Veränderungen gemeldet werden oder kritische Bauphasen bevorstehen.

Was wird untersucht?

PrüfbereichTypische Inhalte
Fassaden und SockelRisse, Abplatzungen, Verformungen, Fugen, Anschlüsse und sonstige sichtbare Vorschäden
InnenräumeWand- und Deckenoberflächen, Fliesen, Bodenbeläge, Anschlüsse sowie vorhandene Rissbilder
AußenanlagenWege, Mauern, Einfriedungen, Zufahrten und befestigte Flächen im vereinbarten Bereich
MesspunkteRissbreiten oder ausgewählte Bezugspunkte, sofern messtechnische Aufnahmen ausdrücklich vereinbart sind
RandbedingungenAufnahmedatum, Zugänglichkeit, Nutzung, Licht- und Sichtverhältnisse sowie nicht untersuchte Bereiche

Wie läuft die Begutachtung ab?

  1. 1
    Schutzbereich festlegen

    Bauvorhaben, mögliche Einwirkungen und die zu dokumentierenden Nachbarobjekte oder Flächen werden abgegrenzt.

  2. 2
    Zugang koordinieren

    Eigentümer, Nutzer, Termine und erforderliche Zustimmungen werden durch den Auftraggeber organisiert.

  3. 3
    Zustand aufnehmen

    Die vereinbarten Bereiche werden systematisch begangen, beschrieben und fotografisch dokumentiert.

  4. 4
    Dokumentation erstellen

    Befunde werden räumlich zugeordnet und mit Datum, Objektbezug und Untersuchungsgrenzen zusammengestellt.

  5. 5
    Vergleich ermöglichen

    Bei Bedarf können während oder nach der Baumaßnahme weitere Aufnahmen mit dem Ausgangszustand verglichen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lageplan mit Baustelle und zu dokumentierenden Nachbarobjekten
  • Kurze Beschreibung der geplanten Arbeiten und Bauzeiten
  • Liste der betroffenen Eigentümer, Nutzer oder Ansprechpartner
  • Grundrisse oder Gebäudeskizzen, soweit verfügbar
  • Bekannte Vorschäden oder frühere Dokumentationen
  • Besondere Gefährdungs- oder Sicherheitsvorgaben für den Zutritt

Fehlende Unterlagen schließen eine erste Prüfung nicht grundsätzlich aus. Welche Angaben im konkreten Fall erforderlich sind, wird vor der Beauftragung abgestimmt.

Was erhält der Auftraggeber?

  • Stichtagsbezogene Beschreibung des vorgefundenen Zustands
  • Geordnete Fotodokumentation der zugänglichen Bereiche
  • Räumliche Zuordnung vorhandener Risse und Auffälligkeiten
  • Kennzeichnung nicht zugänglicher oder nicht untersuchter Bereiche
  • Optional vereinbarte Messwerte und Bezugspunkte
  • Geeignete Grundlage für spätere Vergleichsaufnahmen

Untersuchungstiefe und Form der Dokumentation werden im Angebot festgelegt. So ist vor Beginn klar, ob eine mündliche Einschätzung, eine Kurzstellungnahme oder ein ausführliches Gutachten geschuldet ist.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

Eine seriöse Kosteneinschätzung ist erst möglich, wenn Objekt, Fragestellung und gewünschter Leistungsumfang bekannt sind. Wesentliche Kostenfaktoren sind:

  • Anzahl, Größe und Nutzung der zu dokumentierenden Gebäude
  • Umfang der Innenräume, Fassaden und Außenanlagen
  • Zugänglichkeit und Koordinationsaufwand mit Eigentümern oder Nutzern
  • Gewünschte Detailtiefe, Messungen und Anzahl der Fotos
  • Erforderliche Zwischen- oder Abschlussaufnahmen
  • Entfernung, Terminbindung und Sicherheitsanforderungen der Baustelle

Nach einer kurzen Vorprüfung erhalten Sie ein auf den konkreten Sachverhalt abgestimmtes Angebot.

Fachliche und rechtliche Abgrenzung

Die Beweissicherung ist eine Zustandsdokumentation und keine dauerhafte Überwachung des Bauvorhabens. Sie stellt ohne weitere Untersuchung nicht fest, wodurch eine später beobachtete Veränderung verursacht wurde. Nur zugängliche und im Auftrag benannte Bereiche werden aufgenommen; verdeckte Vorschäden und nicht sichtbare Konstruktionen bleiben unberücksichtigt.

Leistungen werden nur übernommen, wenn die Fragestellung fachlich abgedeckt werden kann. Rechtliche, steuerliche oder versicherungsvertragliche Bewertungen sind nicht Bestandteil der technischen Begutachtung.

Häufige Fragen

Wer beauftragt die Beweissicherung?

Häufig beauftragen Bauherren, Projektentwickler, Unternehmen oder öffentliche Auftraggeber die Dokumentation. Auch Nachbareigentümer können den Zustand ihres Gebäudes vorsorglich aufnehmen lassen.

Müssen alle Räume aufgenommen werden?

Der erforderliche Umfang richtet sich nach Bauvorhaben, möglicher Einwirkung und gewünschter Absicherung. Welche Fassaden, Räume und Außenflächen einbezogen werden, wird vorab festgelegt.

Was geschieht, wenn kein Zugang möglich ist?

Nicht zugängliche Bereiche werden in der Dokumentation kenntlich gemacht. Der Auftraggeber sollte Zutritt und Einverständnisse rechtzeitig organisieren; eine Aufnahme gegen den Willen von Eigentümern oder Nutzern erfolgt nicht.

Ist nach Abschluss der Bauarbeiten eine zweite Begehung erforderlich?

Nicht in jedem Fall. Eine Vergleichsaufnahme ist sinnvoll, wenn Veränderungen gemeldet wurden, besondere Einwirkungen aufgetreten sind oder der Auftrag dies vorsieht.

Fachliche Grundlagen

Maßgeblich sind die konkrete Aufgabenstellung, die vereinbarte Beschaffenheit und die für das untersuchte Bauteil einschlägigen technischen Regeln. Je nach Einzelfall werden insbesondere folgende Grundlagen berücksichtigt:

  • Eindeutige Abgrenzung von Stichtag, Aufnahmebereich und Zweck der Dokumentation
  • Nachvollziehbare räumliche Zuordnung von Befunden, Fotos und gegebenenfalls Messwerten
  • Objektbezogene Beschreibung der Zugänglichkeit und der Untersuchungsgrenzen
  • Bei Bedarf einschlägige technische Regelwerke für Rissaufnahme, Messung und Baudokumentation

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Fachlich verantwortlich

Dipl.-Ing. (FH) Arch. Marc Cirsovius · Eingetragener Architekt, Architektenkammer Niedersachsen, Eintragungsnummer 19.872 · 30 Jahre Berufserfahrung

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