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Bauschäden · Ursachen · Instandsetzung

Bauschadengutachten für Gebäude und Immobilien

Ein Bauschadengutachten untersucht einen bereits eingetretenen Schaden an einem Gebäude oder Bauteil. Es beschreibt das Schadensbild, grenzt mögliche Ursachen ein und schafft eine nachvollziehbare Grundlage für Instandsetzung, Regulierung oder weitere fachliche und rechtliche Schritte.

Wann wird ein Bauschadengutachten benötigt?

Ein Gutachten ist besonders sinnvoll, wenn Ursache und Tragweite eines Schadens unklar sind oder unterschiedliche Beteiligte den Sachverhalt verschieden bewerten.

Feuchte und Undichtigkeiten

Bei Durchfeuchtungen an Keller, Dach, Fassade, Fensteranschlüssen oder Innenräumen.

Risse und Verformungen

Zur Beschreibung von Rissbild, Entwicklung und möglichem weiterem Untersuchungsbedarf.

Schäden nach Bauarbeiten

Wenn während oder nach Umbau, Sanierung oder Nachbararbeiten Schäden sichtbar werden.

Klärung vor der Sanierung

Damit Maßnahmen nicht nur Symptome behandeln, sondern an den festgestellten Ursachen ansetzen.

Was wird untersucht?

PrüfbereichTypische Inhalte
SchadensbildLage, Ausdehnung, Erscheinungsform, zeitliche Entwicklung und betroffene Bauteile
BauteilkonstruktionAufbau, Anschlüsse, Materialien, Nutzung und erkennbare konstruktive Besonderheiten
Mögliche UrsachenFeuchteeintrag, Ausführungsfehler, Verschleiß, Nutzungseinflüsse oder bauphysikalische Zusammenhänge
MessungenJe nach Fragestellung orientierende Feuchte-, Temperatur- oder sonstige geeignete Messungen
MaßnahmenErforderliche Zusatzuntersuchungen, Sofortmaßnahmen und fachliche Grundzüge der Instandsetzung

Wie läuft die Begutachtung ab?

  1. 1
    Sachverhalt aufnehmen

    Sie schildern Schaden, Gebäude, bisherige Entwicklung und Ziel der Untersuchung.

  2. 2
    Unterlagen prüfen

    Fotos, Pläne, Schriftverkehr und frühere Untersuchungen werden gesichtet; anschließend wird der Prüfumfang angeboten.

  3. 3
    Ortstermin durchführen

    Schadensbereiche und zugängliche Bauteile werden besichtigt, fotografiert und – soweit vereinbart – messtechnisch untersucht.

  4. 4
    Befunde auswerten

    Feststellungen und Messwerte werden zusammengeführt und mögliche Ursachen fachlich eingeordnet.

  5. 5
    Ergebnis erläutern

    Sie erhalten die vereinbarte Dokumentation und eine verständliche Erläuterung der Ergebnisse.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Objektanschrift, Gebäudeart und Baujahr
  • Grundrisse, Schnitte und Baubeschreibung, soweit vorhanden
  • Aktuelle und ältere Fotos des Schadens
  • Kurze Chronologie: erstmaliges Auftreten und Veränderungen
  • Rechnungen oder Unterlagen zu früheren Arbeiten
  • Vorhandene Messprotokolle, Gutachten oder Schriftwechsel

Fehlende Unterlagen schließen eine erste Prüfung nicht grundsätzlich aus. Welche Angaben im konkreten Fall erforderlich sind, wird vor der Beauftragung abgestimmt.

Was erhält der Auftraggeber?

  • Beschreibung und Fotodokumentation der festgestellten Schäden
  • Darstellung der angewandten Untersuchungs- und Messverfahren
  • Fachliche Einordnung wahrscheinlicher Ursachen
  • Hinweise auf erforderliche Zusatzuntersuchungen
  • Empfehlungen für Sicherung und Instandsetzung im vereinbarten Umfang
  • Nachvollziehbare Kennzeichnung von Annahmen und Untersuchungsgrenzen

Untersuchungstiefe und Form der Dokumentation werden im Angebot festgelegt. So ist vor Beginn klar, ob eine mündliche Einschätzung, eine Kurzstellungnahme oder ein ausführliches Gutachten geschuldet ist.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

Eine seriöse Kosteneinschätzung ist erst möglich, wenn Objekt, Fragestellung und gewünschter Leistungsumfang bekannt sind. Wesentliche Kostenfaktoren sind:

  • Anzahl, Lage und Zugänglichkeit der Schadensbereiche
  • Größe, Konstruktion und Entfernung des Objekts
  • Erforderliche Messungen, Bauteilöffnungen oder Laborleistungen
  • Umfang der vorhandenen Unterlagen und der Schadenschronologie
  • Gewünschte Form und Tiefe der schriftlichen Dokumentation
  • Dringlichkeit und erforderliche Abstimmungen mit Beteiligten

Nach einer kurzen Vorprüfung erhalten Sie ein auf den konkreten Sachverhalt abgestimmtes Angebot.

Fachliche und rechtliche Abgrenzung

Das Gutachten bezieht sich auf die vereinbarte Fragestellung und die beim Ortstermin zugänglichen beziehungsweise ausdrücklich untersuchten Bereiche. Verdeckte Bauteile können ohne abgestimmte Öffnung nicht abschließend beurteilt werden. Aussagen zur Verursachung oder Verantwortlichkeit sind von der technischen Ursachenbewertung zu unterscheiden.

Leistungen werden nur übernommen, wenn die Fragestellung fachlich abgedeckt werden kann. Rechtliche, steuerliche oder versicherungsvertragliche Bewertungen sind nicht Bestandteil der technischen Begutachtung.

Häufige Fragen

Kann auch nur ein einzelner Schaden untersucht werden?

Ja. Eine Untersuchung kann gezielt auf einen Riss, eine Durchfeuchtung oder ein bestimmtes Bauteil begrenzt werden. Der vereinbarte Umfang wird im Gutachten kenntlich gemacht.

Sind Bauteilöffnungen immer erforderlich?

Nein. Zunächst wird möglichst zerstörungsarm untersucht. Wenn verdeckte Schichten für eine belastbare Aussage geprüft werden müssen, werden Öffnung, Verantwortlichkeit und Wiederherstellung vorher abgestimmt.

Kann das Gutachten für eine Versicherung genutzt werden?

Die technische Dokumentation kann bei der Schadenmeldung oder Regulierung unterstützen. Ob Versicherungsschutz besteht und welche Kosten übernommen werden, entscheidet der Versicherer auf Grundlage des Vertrags.

Wie schnell liegt das Ergebnis vor?

Das hängt von Umfang, Dringlichkeit, Labor- oder Zusatzuntersuchungen und der gewünschten Dokumentation ab. Ein realistischer Termin wird vor der Beauftragung genannt.

Fachliche Grundlagen

Maßgeblich sind die konkrete Aufgabenstellung, die vereinbarte Beschaffenheit und die für das untersuchte Bauteil einschlägigen technischen Regeln. Je nach Einzelfall werden insbesondere folgende Grundlagen berücksichtigt:

  • Vereinbarte Beschaffenheit, Planungs- und Ausführungsunterlagen des konkreten Objekts
  • Für das jeweilige Bauteil einschlägige DIN-Normen und allgemein anerkannte Regeln der Technik
  • Hersteller- und Systemvorgaben, soweit für Konstruktion und Ausführung maßgeblich
  • Dokumentierte Befunde, Messwerte, Fotos und objektspezifische Randbedingungen

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Fachlich verantwortlich

Dipl.-Ing. (FH) Arch. Marc Cirsovius · Eingetragener Architekt, Architektenkammer Niedersachsen, Eintragungsnummer 19.872 · 30 Jahre Berufserfahrung

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