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Ausführung · Beschaffenheit · Dokumentation

Baumängelgutachten für Neubau, Umbau und Sanierung

Ein Baumängelgutachten prüft, ob eine Bauleistung im untersuchten Bereich von der vereinbarten Beschaffenheit, der Planung oder den maßgeblichen technischen Regeln abweicht. Es dokumentiert die tatsächliche Ausführung und ordnet die festgestellten Abweichungen fachlich ein.

Wann ist ein Baumängelgutachten sinnvoll?

Eine fachliche Prüfung hilft, wenn die Qualität einer Bauleistung zweifelhaft ist, Nachbesserungen nicht überzeugen oder vor einer Abnahme Klarheit über erkennbare Abweichungen benötigt wird.

Neubau und Bauträgerobjekt

Bei sichtbaren Ausführungsfehlern, unklaren Details oder wiederkehrenden Beanstandungen.

Umbau und Sanierung

Zur Prüfung, ob beauftragte Arbeiten fachgerecht und entsprechend der Planung ausgeführt wurden.

Vor oder nach der Abnahme

Zur fachlichen Vorbereitung einer Abnahme oder Dokumentation später erkannter Auffälligkeiten.

Streit über Nachbesserung

Wenn Umfang, Ursache oder Qualität einer ausgeführten Mangelbeseitigung unterschiedlich beurteilt werden.

Was wird untersucht?

PrüfbereichTypische Inhalte
Soll-BeschaffenheitVertrag, Leistungsbeschreibung, Pläne, Details, freigegebene Produkte und vereinbarte Qualitätsmerkmale
Tatsächliche AusführungMaße, Oberflächen, Anschlüsse, Gefälle, Ebenheit, Verarbeitung und erkennbare Funktionsfähigkeit
Technische RegelnZum Ausführungszeitpunkt einschlägige Regelwerke und allgemein anerkannte Regeln der Technik
Folgen der AbweichungMögliche Beeinträchtigung von Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit, Optik oder Schutzfunktionen
NachbesserungTechnische Grundzüge geeigneter Maßnahmen und gegebenenfalls erforderliche Zusatzprüfungen

Wie läuft die Begutachtung ab?

  1. 1
    Fragestellung festlegen

    Die beanstandete Leistung und das gewünschte Ergebnis der Prüfung werden eindeutig beschrieben.

  2. 2
    Vertrags- und Planunterlagen sichten

    Für den technischen Soll-Ist-Vergleich werden die verfügbaren Vereinbarungen und Ausführungsunterlagen geprüft.

  3. 3
    Ausführung vor Ort aufnehmen

    Zugängliche Bereiche werden besichtigt, vermessen, fotografiert und bei Bedarf mit geeigneten Verfahren geprüft.

  4. 4
    Abweichungen bewerten

    Die tatsächliche Ausführung wird mit der vereinbarten Beschaffenheit und den relevanten technischen Grundlagen verglichen.

  5. 5
    Ergebnisse dokumentieren

    Feststellungen, Grenzen der Untersuchung und Maßnahmenhinweise werden verständlich zusammengefasst.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bauvertrag, Angebot und Leistungsbeschreibung
  • Genehmigungs-, Ausführungs- und Detailpläne
  • Produktunterlagen und gegebenenfalls Bemusterungsprotokolle
  • Bautagebuch, Abnahme- und Mängelprotokolle
  • Schriftwechsel zu Beanstandungen und Nachbesserungen
  • Fotos des Bauablaufs und der betroffenen Bereiche

Fehlende Unterlagen schließen eine erste Prüfung nicht grundsätzlich aus. Welche Angaben im konkreten Fall erforderlich sind, wird vor der Beauftragung abgestimmt.

Was erhält der Auftraggeber?

  • Geordnete Beschreibung der untersuchten Bauteile
  • Fotografische und gegebenenfalls messtechnische Dokumentation
  • Nachvollziehbarer Soll-Ist-Vergleich
  • Fachliche Bewertung festgestellter Abweichungen
  • Hinweise zu erforderlichen Zusatzprüfungen
  • Technische Grundzüge möglicher Nachbesserungsmaßnahmen

Untersuchungstiefe und Form der Dokumentation werden im Angebot festgelegt. So ist vor Beginn klar, ob eine mündliche Einschätzung, eine Kurzstellungnahme oder ein ausführliches Gutachten geschuldet ist.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

Eine seriöse Kosteneinschätzung ist erst möglich, wenn Objekt, Fragestellung und gewünschter Leistungsumfang bekannt sind. Wesentliche Kostenfaktoren sind:

  • Anzahl und Komplexität der beanstandeten Leistungen
  • Umfang und Qualität der Vertrags- und Planunterlagen
  • Bauzustand, Zugänglichkeit und notwendige Baustellentermine
  • Erforderliche Messungen, Öffnungen oder externe Laborprüfungen
  • Gewünschter Detaillierungsgrad des Gutachtens
  • Erforderliche Abstimmungen mit Auftragnehmern oder weiteren Beteiligten

Nach einer kurzen Vorprüfung erhalten Sie ein auf den konkreten Sachverhalt abgestimmtes Angebot.

Fachliche und rechtliche Abgrenzung

Die technische Begutachtung ersetzt keine juristische Prüfung von Verträgen, Fristen, Beweislast oder Gewährleistungsansprüchen. Eine Abweichung ist nicht automatisch mit einem bestimmten Minderungs- oder Zahlungsbetrag gleichzusetzen. Nicht zugängliche oder bereits verdeckte Ausführungen können nur beurteilt werden, wenn geeignete Nachweise vorliegen oder eine Öffnung vereinbart wird.

Leistungen werden nur übernommen, wenn die Fragestellung fachlich abgedeckt werden kann. Rechtliche, steuerliche oder versicherungsvertragliche Bewertungen sind nicht Bestandteil der technischen Begutachtung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Baumangel und Bauschaden?

Ein Baumangel bezeichnet eine Abweichung vom geschuldeten Zustand. Ein Bauschaden ist eine nachteilige Veränderung oder Beeinträchtigung am Gebäude. Ein Mangel kann einen Schaden verursachen, ohne dass bereits ein sichtbarer Schaden eingetreten sein muss.

Kann die Seite der Gegenseite am Ortstermin teilnehmen?

Das ist grundsätzlich möglich und kann bei streitigen Sachverhalten sinnvoll sein. Organisation, Teilnehmerkreis und Zweck des Termins sollten vorher eindeutig abgestimmt werden.

Wird auch die Höhe einer Minderung berechnet?

Eine rechtliche Minderung wird nicht festgelegt. Technisch erforderliche Nachbesserungs- oder Instandsetzungskosten können bei entsprechender Beauftragung überschlägig oder detaillierter ermittelt werden.

Kann eine bereits ausgeführte Nachbesserung geprüft werden?

Ja, soweit die Ausführung zugänglich und der frühere Zustand ausreichend dokumentiert ist. Der Prüfumfang richtet sich nach dem Bauteil und den vorhandenen Nachweisen.

Fachliche Grundlagen

Maßgeblich sind die konkrete Aufgabenstellung, die vereinbarte Beschaffenheit und die für das untersuchte Bauteil einschlägigen technischen Regeln. Je nach Einzelfall werden insbesondere folgende Grundlagen berücksichtigt:

  • Vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, Leistungsverzeichnis und freigegebene Planung
  • Zum maßgeblichen Zeitpunkt einschlägige DIN-Normen und allgemein anerkannte Regeln der Technik
  • Fachregeln der betroffenen Gewerke sowie Hersteller- und Systemvorgaben
  • Objektbezogene Befunde, Messwerte, Fotos und dokumentierter Bauablauf

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Fachlich verantwortlich

Dipl.-Ing. (FH) Arch. Marc Cirsovius · Eingetragener Architekt, Architektenkammer Niedersachsen, Eintragungsnummer 19.872 · 30 Jahre Berufserfahrung

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