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Punktwolke · Bestandsaufmaß · Dokumentation

3D-Laserscanning und digitales Gebäudeaufmaß

Beim 3D-Laserscanning werden sichtbare Oberflächen eines Gebäudes oder Bauteils berührungslos und räumlich erfasst. Aus vielen Messpunkten entsteht eine dreidimensionale Punktwolke, die als Grundlage für Bestandsdokumentation, Planung, Mengenermittlung oder geometrische Auswertungen dienen kann.

Wann ist 3D-Laserscanning sinnvoll?

Das Verfahren eignet sich besonders für komplexe Bestandsgebäude, fehlende oder unzuverlässige Pläne und Aufgaben, bei denen viele Maße räumlich zusammenhängend dokumentiert werden müssen.

Planung im Bestand

Als geometrische Grundlage für Umbau, Sanierung, Erweiterung oder technische Koordination.

Komplexe Geometrien

Bei unregelmäßigen Räumen, Dachstühlen, Fassaden, Industrieanlagen oder verformtem Bestand.

Gebäudedokumentation

Zur nachvollziehbaren räumlichen Erfassung eines Zustands zu einem definierten Zeitpunkt.

Flächen und Mengen

Als Datengrundlage für vereinbarte Auswertungen, sofern Messziel und Berechnungsregeln vorab feststehen.

Was wird untersucht?

PrüfbereichTypische Inhalte
InnenräumeRaumgeometrien, sichtbare Wand-, Decken- und Bodenflächen sowie zugängliche Einbauten
Fassaden und GebäudehülleSichtbare Fassadenflächen, Öffnungen, Vorsprünge, Anschlüsse und geometrische Abweichungen
Dach und TragstrukturZugängliche Dachräume, sichtbare Konstruktionen und komplexe räumliche Zusammenhänge
Industrie und TechnikRäumliche Lage sichtbarer Anlagen, Leitungen und Konstruktionen im vereinbarten Aufnahmebereich
Geometrische AbweichungenOptional Ebenheit, Lotabweichung, Verformung oder definierte Abstände im Rahmen des Messkonzepts
BestandsdatenAbgleich vorhandener Pläne mit dem sichtbaren und tatsächlich aufgenommenen Zustand

Wie läuft die Begutachtung ab?

  1. 1
    Messziel definieren

    Aufnahmebereich, Genauigkeit, Verwendungszweck, Koordinatensystem und gewünschte Ergebnisse werden festgelegt.

  2. 2
    Aufnahme vorbereiten

    Zugänge, Sichtachsen, Hindernisse, Sicherheitsanforderungen und erforderliche Referenzpunkte werden abgestimmt.

  3. 3
    Vor Ort scannen

    Das Objekt wird von ausreichend vielen Standpunkten erfasst; ergänzende Fotos oder Kontrollmaße werden nach Bedarf aufgenommen.

  4. 4
    Punktwolke aufbereiten

    Die einzelnen Scans werden registriert, plausibilisiert und entsprechend dem vereinbarten Datenumfang bereinigt.

  5. 5
    Ergebnisse übergeben

    Sie erhalten die vereinbarten Punktwolken, Ansichten, Schnitte, Pläne oder Auswertungen im abgestimmten Format.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lageplan und vorhandene Bestandspläne
  • Eindeutige Abgrenzung der aufzunehmenden Räume und Bauteile
  • Verwendungszweck, gewünschte Genauigkeit und Ausgabemaßstab
  • Benötigte Punktwolken-, CAD- oder Austauschformate
  • Vorgaben zu Koordinaten, Referenzpunkten oder Anschlussmessungen
  • Zugangs-, Sicherheits- und Betriebsbedingungen am Objekt

Fehlende Unterlagen schließen eine erste Prüfung nicht grundsätzlich aus. Welche Angaben im konkreten Fall erforderlich sind, wird vor der Beauftragung abgestimmt.

Was erhält der Auftraggeber?

  • Registrierte Punktwolke im vereinbarten Dateiformat
  • Dokumentation von Aufnahmebereich und Scannerstandpunkten
  • Kennzeichnung wesentlicher Abschattungen oder Datenlücken
  • Optional Grundrisse, Schnitte, Ansichten oder CAD-Auswertungen
  • Optional geometrische Vergleiche und definierte Maßauswertungen
  • Angaben zu vereinbartem Koordinatenbezug und erreichter Bearbeitungstiefe

Untersuchungstiefe und Form der Dokumentation werden im Angebot festgelegt. So ist vor Beginn klar, ob eine mündliche Einschätzung, eine Kurzstellungnahme oder ein ausführliches Gutachten geschuldet ist.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

Eine seriöse Kosteneinschätzung ist erst möglich, wenn Objekt, Fragestellung und gewünschter Leistungsumfang bekannt sind. Wesentliche Kostenfaktoren sind:

  • Größe, Geschosszahl und geometrische Komplexität des Objekts
  • Zugänglichkeit, Möblierung, Betrieb und erforderliche Sicherheitsmaßnahmen
  • Geforderte Genauigkeit, Punktdichte und Anzahl der Scannerstandpunkte
  • Referenzierung in ein lokales oder übergeordnetes Koordinatensystem
  • Bereinigung, Modellierung und gewünschte abgeleitete Pläne
  • Datenformate, Dateigröße, Übergabeweg und gewünschter Termin

Nach einer kurzen Vorprüfung erhalten Sie ein auf den konkreten Sachverhalt abgestimmtes Angebot.

Fachliche und rechtliche Abgrenzung

Laserscanning erfasst nur Oberflächen, die von einem Scannerstandpunkt aus sichtbar sind. Verdeckte Bauteile, Materialeigenschaften und innere Konstruktionsaufbauten werden dadurch nicht bestimmt. Die Punktwolke ist nicht automatisch ein fertiges CAD- oder BIM-Modell. Vermessungsleistungen mit hoheitlichem oder amtlichem Bezug sind gesondert abzugrenzen.

Leistungen werden nur übernommen, wenn die Fragestellung fachlich abgedeckt werden kann. Rechtliche, steuerliche oder versicherungsvertragliche Bewertungen sind nicht Bestandteil der technischen Begutachtung.

Häufige Fragen

Wie genau ist ein 3D-Laserscan?

Die erreichbare Genauigkeit hängt von Gerät, Entfernung, Oberfläche, Standpunktnetz, Referenzierung und Auswertung ab. Der benötigte Genauigkeitsrahmen wird deshalb passend zum späteren Verwendungszweck vereinbart.

Entsteht automatisch ein Grundriss oder BIM-Modell?

Nein. Die Punktwolke ist zunächst ein dreidimensionaler Messdatensatz. Grundrisse, Schnitte, CAD-Zeichnungen oder BIM-Modelle sind zusätzliche Auswertungs- und Modellierungsleistungen.

Muss das Gebäude während der Aufnahme leer sein?

Nicht immer. Möbel, Fahrzeuge, Personen oder laufender Betrieb können jedoch Flächen verdecken und zusätzliche Standpunkte erforderlich machen. Die Bedingungen werden vorab abgestimmt.

Welche Dateiformate können übergeben werden?

Das hängt vom Zielsystem und vereinbarten Leistungsumfang ab. Benötigte Punktwolken- und Austauschformate sollten vor der Aufnahme mit Planern oder Softwareanwendern geklärt werden.

Fachliche Grundlagen

Maßgeblich sind die konkrete Aufgabenstellung, die vereinbarte Beschaffenheit und die für das untersuchte Bauteil einschlägigen technischen Regeln. Je nach Einzelfall werden insbesondere folgende Grundlagen berücksichtigt:

  • Vorab vereinbartes Messziel, Aufnahmegebiet, Genauigkeitsbedarf und Ausgabemaßstab
  • Geräte- und verfahrensbezogene Genauigkeitsangaben sowie dokumentierte Aufnahmebedingungen
  • Geeignete Referenz- und Kontrollmessungen für die vorgesehene Verwendung
  • Nachvollziehbare Kennzeichnung von Abschattungen, Datenlücken und Bearbeitungsstand

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Fachlich verantwortlich

Dipl.-Ing. (FH) Arch. Marc Cirsovius · Eingetragener Architekt, Architektenkammer Niedersachsen, Eintragungsnummer 19.872 · 30 Jahre Berufserfahrung

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