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Anonymisiertes Praxisbeispiel · Wasserschaden

Kellerwasserschaden nach Starkregen: Ursachen technisch eingegrenzt

Nach einem Starkregenereignis stand der Keller eines Wohngebäudes in mehreren Räumen unter Wasser. Eine erste Einordnung als von außen eindringendes Grundwasser erklärte das Schadensbild nicht vollständig. Zwei Begehungen, vorhandene Leitungsuntersuchungen und die örtliche Entwässerungssituation wurden deshalb zusammenhängend bewertet.

Ausgangssituation und Fragestellung

Nach einem Starkregenereignis trat massiv Wasser in den Keller ein. Wasser- und Schlammränder zeigten, dass mehrere Kellerräume betroffen waren. Teile des gefliesten Bodenaufbaus hatten sich angehoben; unter einer bereits vorhandenen Öffnung wurde nasses Material festgestellt.

Die Gebäudeversicherung hatte den Vorgang zunächst mit dem Hinweis auf möglicherweise eindringendes Grundwasser abgelehnt. Zu klären war daher, ob die festgestellten Schäden technisch auch mit dem Entwässerungssystem und einem Rückstauereignis zusammenhängen konnten und welche Maßnahmen für eine dauerhafte Instandsetzung erforderlich waren.

Gebäude

Wohngebäude mit unterkellerten, teilweise ausgebauten Räumen

Schaden

Großflächiger Wassereintritt mit durchfeuchtetem Bodenaufbau

Anlass

Starkregen und wiederholte Auffälligkeiten im Kellergeschoss

Ziel

Ursachen einordnen und Sanierungsschritte fachlich ableiten

Wie wurde der Schaden untersucht?

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    Zwei Vor-Ort-Begehungen

    Zugängliche Bereiche wurden innen und außen visuell untersucht. Schadensspuren, Wasserstände und betroffene Bauteile wurden nachvollzogen.

  2. 2
    Vorhandene Untersuchungen ausgewertet

    Ein Leckageortungsbericht mit Endoskop- und Rohrkamerauntersuchung sowie die zugehörige Fotodokumentation wurden in die Bewertung einbezogen.

  3. 3
    Entwässerungssituation geprüft

    Mischwasserkanal, Grundstücksentwässerung, tiefliegende Ablaufstellen und das Fehlen einer wirksamen Rückstausicherung wurden im Zusammenhang betrachtet.

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    Hydraulische Belastung plausibilisiert

    Die kurzfristig abzuführende Regenwassermenge wurde anhand der verfügbaren Flächen-, Niederschlags- und Zeitangaben überschlägig eingeordnet.

Welche Feststellungen waren entscheidend?

FeststellungFachliche Bedeutung
Wasser- und Schlammränder im KellerDas dokumentierte Schadensbild bestätigte einen erheblichen, nicht nur örtlich begrenzten Wassereintritt.
Angehobener Boden und nasses Material im AufbauFeuchtigkeit war in beziehungsweise unter den Bodenaufbau gelangt; Folgeschäden konnten nicht ausgeschlossen werden.
Versätze an AbwasserrohrverbindungenBei Rückstau konnten diese Bereiche einen Austritt aus dem Leitungssystem begünstigen.
Keine wirksame RückstausicherungTiefliegende Entwässerungsstellen waren gegenüber einem Rückstau aus dem öffentlichen Netz nicht erkennbar ausreichend geschützt.
Öffentliches MischwassersystemEine kurzfristige Überlastung bei Starkregen und der daraus folgende Rückstau waren technisch nachvollziehbar.

Gutachterliche Einordnung

Der Wasserschaden ließ sich nach der Gesamtschau nicht ausschließlich mit von außen eindringendem Grundwasser erklären. Technisch nachvollziehbar war vielmehr ein Rückstau im Mischwassersystem, bei dem Wasser über schadhafte beziehungsweise versetzte Verbindungen der Kellerentwässerung austreten und den Bodenaufbau durchfeuchten konnte.

Entscheidend war dabei nicht eine einzelne Beobachtung. Erst die Verbindung aus Schadensbild, Leitungsbefund, fehlender Rückstausicherung und Entwässerungssituation ergab eine schlüssige technische Ursachenbewertung.

Empfohlene Maßnahmen

  • Betroffene Abwasserleitungen im Keller vollständig freilegen
  • Schadhafte Rohrabschnitte und Verbindungen fachgerecht erneuern
  • Gefälle, Anschlüsse, Revisionsmöglichkeiten und Dichtheit prüfen
  • Eignung und Ausführung einer Rückstausicherung fachlich planen
  • Estrich und darunterliegende Schichten auf Feuchte und Hohlstellen untersuchen
  • Geruchsbildung und mögliche mikrobiologische Belastungen berücksichtigen
  • Je nach Befund technisch trocknen oder Bodenaufbau zurückbauen
  • Bodenbeläge, Maler-, Heizungs- und Sanitärbereiche anschließend wiederherstellen

Was erhielt der Auftraggeber?

Erstellt wurde eine kurzgutachterliche Stellungnahme mit Beschreibung des Schadens, Auswertung der vorhandenen Unterlagen, technischer Ursachenbewertung, überschlägiger Plausibilisierung der Entwässerungsbelastung, Maßnahmenempfehlungen und einer objektspezifischen Kostenschätzung.

Die damalige Schätzung lag im unteren fünfstelligen Bereich. Dieser Wert ist nicht auf andere Gebäude übertragbar: Kosten hängen unter anderem von Zugänglichkeit, Leitungslängen, Trocknungsbedarf, Bodenaufbau, Ausstattungsstandard, Entsorgung und dem Preisstand zum Ausführungszeitpunkt ab.

Grenzen der Aussage

Das Beispiel beschreibt eine technische Bewertung innerhalb des im damaligen Auftrag vereinbarten Umfangs. Es ersetzt weder eine versicherungsvertragliche Deckungsprüfung noch eine rechtliche Beurteilung von Verantwortlichkeit oder Ansprüchen. Bei einem anderen Gebäude können ähnliche Schadensbilder andere Ursachen haben; deshalb ist stets eine objektbezogene Untersuchung erforderlich.

Passende Leistungen

Fallaufbereitung und fachliche Verantwortung

Dipl.-Ing. (FH) Arch. Marc Cirsovius · Eingetragener Architekt, Architektenkammer Niedersachsen, Eintragungsnummer 19.872 · 30 Jahre Berufserfahrung

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